Nach der Demontage alle Teile des Getriebes gründlich in Petroleum waschen, mit Druckluft ausblasen und inspizieren

Getriebegehäuse. Äußere Inspektion zeigt Risse, Späne, Brüche von Ösen und Befestigungsösen, Gewindezustand in den Löchern, Gratfreiheit und Grate an den Dichtflächen.

Kurbelgehäuse mit Rissen, Absplitterungen und Knicken ersetzen. Kleinere Störungen beseitigen.

Zahnräder. Die Zähne sollten keine Absplitterungen oder Kerben aufweisen.

Die Seitenflächen der Zähne dürfen keine Absplitterungen und Quetschungen aufweisen, an den Stirnflächen der Zahnräder dürfen keine Grate vorhanden sein.

Sitzflächen müssen frei von Beschädigungen und Verschleiß sein, die die Ausrichtung der Teile stören.

Synchronzahnkränze sollten keine Zahnzerstörung und elektrische Nieten aufweisen.

Das Zahnrad des ersten Ganges eines teilsynchronisierten Getriebes darf auf der Eingriffsseite des zweiten Ganges keine Grate aufweisen, die über die Höhe der Verzahnung hinausragen.

Säubern Sie die Grate.

Die Keile dieses Zahnrads, die mit den Montageflächen der Sekundärwelle zusammenpassen, sollten an den Enden auf der Seite des Innendurchmessers keine Metalldurchbiegungen aufweisen.

Wenn verfügbar, verbinden Sie während der Montage ein solches Zahnrad mit der Sekundärwelle, damit die Landung durch andere Keile erfolgt, die zuvor nicht an der Landung teilgenommen haben. Schlechte Teile ersetzen.

Die Eingangswelle darf an der Verzahnung des 4. Gang-Eingriffsrings keine Beschädigungen aufweisen.

Auf der Rollfläche eines Wälzlagers dürfen keine Ausbrüche auftreten.

Die Verzahnung der Welle darf keine Einkerbungen aufweisen (die Kupplungsscheibe muss sich frei daran entlang bewegen).

Ersetzen Sie die verschlissene Welle.

Die Abtriebswelle darf keine Scheuerstellen und tiefe Kratzer auf den Sitzflächen unter den Zahnrädern des ersten, zweiten und dritten Gangs, ausgebrochene Keile und Abplatzungen auf der Rollfläche des Rollenlagers aufweisen. Tauschen Sie die verschlissene Welle aus.

Zwischenwelle darf keine Beschädigungen an Gewinde und Verzahnung (Quetschungen, Absplitterungen) aufweisen. Verschlissene Welle, Welle-Getriebe-Einheit (bei einem synchronisierten Getriebe) ersetzen.

Teilweise synchronisierte Getriebe-Synchronisation, Montage und Auswahl

Abb. 13. Erwerb und Auswahl von Teilen des Synchronisierers des Getriebes, teilweise synchronisiert: 1 - Kupplung; 2 - Nabe.

Hinweis. Bei einer gegenseitigen Bewegung der Teile um 14 mm sollten die Fehlausrichtungen in den Keilen, gemessen an den Punkten A1 und A2 auf R40, 0,35 mm nicht überschreiten (wie gezeigt)

Synchronisierer

Überprüfen Sie die Verbindung der Kupplung 1 (siehe Abb. 13 und 37) des Synchronisierers mit der Nabe 2 und bei erheblichen gegenseitigen Bewegungen, die das Doppelte der in den Abbildungen angegebenen in der Richtung senkrecht zur Achse des Teils überschreiten, ersetzen Sie den Kupplungssatz durch die Nabe.

Wählen Sie ein neues Kit gemäß den Anweisungen in Abb. 13 und 37.

Ersetzen Sie die Synchronkupplung, wenn die Zähne beschädigt oder abgenutzt sind.

Die Synchronblockierringe ersetzen, wenn der Spalt zwischen dem Ende des Rings und dem Ende des Zahnradeingriffsrings weniger als 0,3 mm beträgt und auch wenn der Ring verformt ist.

Lagersollten keine Käfigschäden, Risse und Absplitterungen der Ringe, Absplitterungen der Kugellaufbahnen sowie merkliches radiales und axiales Spiel aufweisen.

Die Lagerkäfige dürfen nicht beschädigt werden. Verschlissene Lager ersetzen.

Die Seitenabdeckung des Getriebes darf keine Absplitterungen, Risse, Beschädigungen an den Dichtflächen und Löcher zum Einbau von Stopfen aufweisen.

Stielesollten gerade sein und im Betätigungsbereich von Schlössern und Riegeln keine Absplitterungen aufweisen.

Der Sicherungsstift des Schafts des dritten, vierten Gangs muss sich frei im Loch bewegen, ohne herauszufallen.

Die Länge des Stifts darf unter Berücksichtigung des Verschleißes nicht weniger als 9,8 mm betragen. Ersetzen Sie abgenutzte Teile.

Steuerabmessungen der Schaltgabeln eines teilsynchronisierten Getriebes

Abb. 14. Kontrollabmessungen der Schaltgabeln des Getriebes, teilweise synchronisiert: A - Gabel der Gänge I, II; B - Gabel III, IV Gänge

Steuerabmessungen der Schaltgabeln eines synchronisierten Getriebes

Abb. 15. Kontrollabmessungen der Schaltgabeln eines synchronisierten Getriebes: A - Gabel der Gänge I und II; B - Gabel III und IV Gänge

Gabeln dürfen nicht gebrochen oder verbogen sein.

Stellung der Beine Gabelzinken in Bezug auf die Schaltnut müssen den in Abb. 14 und 15.

Wenn der Verschleiß der Schaltrillen 1 mm erreicht, die Gabel ersetzen.

Verschiedene Teile

Anlaufscheiben von Zahnrädern und Keilen dürfen nicht eingekerbt sein.

Ölabweiser müssen die richtige Form haben und dürfen benachbarte Teile nicht stören.

Die Tellerfeder der hinteren Lagerschraube der Zwischenwelle darf nicht gerissen sein.

Der Dichtgummiring des vorderen Lagerdeckels der Zwischenwelle darf keine Brüche oder Risse aufweisen.

Die Eingangswellenabdeckung darf keine Risse, Brüche oder Beschädigungen an den Arbeits- und Sitzflächen aufweisen.

Die Zapfen im Schalthebelträger dürfen in ihren Aufnahmen nicht wackeln.

Die Gummidichtung des Schalthebels darf keine Brüche oder durchgehende Risse aufweisen.

Ersetzen Sie abgenutzte Teile.