Druckscheibe

Die Dicke des Scheibenkörpers, gemessen entlang der Befestigungsnabe der paarigen Tangentialfederplatten – 25,74 ÷ 26,26 mm.

Der Größenunterschied innerhalb eines Teils sollte nicht mehr als 0,21 mm betragen

Bei der Reparatur der Druckplatte darf die Arbeitsfläche auf eine Größe von mindestens 24,7 mm gerillt werden.

Zulässige Unwucht der Druckplatte beträgt 90 g.

Die Unebenheit einer neuen oder reparierten Scheibe beträgt nicht mehr als 0,1 mm. Eine Verformung der Druckplatte ohne Reparatur darf nicht mehr als 0,8 mm betragen.

Druckfedern

Anzahl der Federn – 16.

Federlänge im freien Zustand -61,7 ÷ 63,0 mm.

Federlänge unter Last 628÷736 N – 45 mm.

Die zulässige (ohne Austausch der Feder) Kraft der Feder, wenn sie auf eine Länge von 45 mm zusammengedrückt wird, beträgt 600 N, nicht weniger.

Kupplungsdruckplattenhebel und Hebelgelenke

Der Durchmesser der Löcher im Druckplattenhebel für das Nadellager beträgt 11,42 ÷ 11,47 mm.

Die zulässige Größe der Löcher im Hebel ohne Reparatur beträgt 11,49 mm. Anzahl der Hebel: 4.

Der Durchmesser der Gabelzinken und des Hebels beträgt 8,17–8,20 mm.

Die zulässige Fingergröße ohne Reparatur beträgt 8,15 mm.

Der Durchmesser der Löcher in der Hebelstützgabel und in den Augen der Druckplatte für den Hebelstift beträgt 8.200–8.258 mm

Die zulässige Lochgröße ohne Reparatur beträgt 8,3 mm.

Die Anzahl der Nadelrollen in einem Hebelgelenk beträgt 19.

Der Durchmesser der Nadelrolle beträgt 1,59–1,60 mm.

Wenn die Stifte oder Löcher des Hebels, der Hebelgabel und der Druckplattenhalterung über das zulässige Maß hinaus abgenutzt sind, sollten sie ersetzt werden.

Antriebsscheibe und Nabenbaugruppe

Die angetriebene Scheibe (Abb. 1) besteht aus Stahlblech der Güteklasse 50.

Der Durchmesser der angetriebenen Scheibe beträgt 342 mm. Die Dicke der Stahlscheibe beträgt 1,8 mm.

Die Dicke der Scheibeneinheit mit Reibbelägen beträgt 9,44 ÷ 10,16 mm.

Der Abstand von der Arbeitsfläche der Auskleidung bis zum Nietkopf beträgt 1,20 ÷ 1,95 mm.

Angetriebene Kupplungsscheibe: 1 – angetriebene Scheibe; 2 - Feder des Torsionsschwingungsdämpfers (Dämpfer); 3 - Stützplatte; 4 - Ölabweiser; 5 - Dämpferscheibe; 6 - angetriebene Scheibennabe; 7 - Niete; 8 - Dämpfer-Reibbelag; 9 - Reibbelag der angetriebenen Scheibe; 10 – Ausgleichsplatte

Wenn die Beläge bis zu den Nietköpfen abgenutzt sind, sollten die Scheibe oder die Beläge ausgetauscht werden.

Der Außendurchmesser der Reibbeläge beträgt 339–340 mm, der Innendurchmesser beträgt 186–187 mm.

Dicke der Reibbeläge 3,9–4,1 mm.

Der Durchmesser der Löcher in den Auskleidungen für Nieten beträgt 4,0–4,3 mm.

Der Durchmesser der Löcher in den Auskleidungen für die Nietköpfe beträgt 9,5 ÷ 9,86 mm.

Die Dicke der Brücke im Reibbelagsitz für die Niete beträgt 1,25 ÷ 1,50 mm.

Die angetriebene Scheibennabe besteht aus 40X-Stahl. Die Nennbreite der Nabenverzahnung beträgt 5,89 ÷ 5,94 mm.

Die zulässige Breite der Keilverzahnung ohne Reparatur beträgt 6,05 mm.

Wenn der Keilwellenhohlraum über die zulässigen Werte hinaus abgenutzt ist, sollte die Nabe ersetzt werden.

Die Unebenheit der Arbeitsfläche der angetriebenen Stahlscheibe beträgt nicht mehr als 0,3 mm.

Die Unebenheit der Lamellenanordnung mit Reibbelägen beträgt nicht mehr als 0,5 mm.

Der Schlag der Arbeitsfläche der angetriebenen Scheibenbaugruppe mit Reibbelägen bei der Montage der Nabe auf einem Keildorn darf nicht mehr als 1,0 mm betragen.

Wenn sich die Nieten der Reibbeläge lösen oder die Beläge über die zulässigen Werte hinaus verschlissen sind, sollten die Reibbeläge ausgetauscht werden.

Zulässige Unwucht der angetriebenen Scheibe beträgt 25 g cm.

Elastische Kupplungsfedern (Dämpferfedern)

Anzahl der Federn – 8.

Federlänge: frei – 24,35 ÷ 24,65 mm; unter Belastung 500-650 N, - 22,5 mm; wenn es zusammengedrückt wird, bis sich die Windungen berühren – 21–22 mm.

Kupplungsfreigabe

Der Abstand zwischen den Klauen der Kupplung unter der Kupplungsausrückgabel beträgt 85,54 ÷ 85,77 mm.

Der Durchmesser des Kupplungslochs für den Zapfen des Lagerdeckels der Getriebeeingangswelle beträgt 47,60 ÷ 47,65 mm.

Die akzeptable Größe ohne Reparatur beträgt 47,90 mm.

Wenn das Kupplungsloch unter dem Lagerdeckelhals über das zulässige Maß hinaus abgenutzt ist, sollte die Kupplung ersetzt werden.

Der Durchmesser des Kupplungshalses für den festen Ring des Kupplungsausrücklagers beträgt 55,002 ÷ 55,032 mm.

Kupplungsausrückfeder

Die Länge der Feder im freien Zustand beträgt 33,5 mm, nicht mehr.

Federlänge unter Last 20–30 N – 56 mm.

Die zulässige Kraft (ohne Austausch der Feder) der Feder beim Ausdehnen auf eine Länge von 56 mm beträgt 15 N, nicht weniger.

Kupplungsausrückgabel

Der Durchmesser der Gabelstützzapfen beträgt 24,955 ÷ 25,000 mm.

Die zulässige Größe der Gabelhälse ohne Reparatur beträgt 24,92 mm.

Wenn die Lagerzapfen der Kupplungsausrückgabel über das zulässige Maß hinaus abgenutzt sind, sollte die Gabel ausgetauscht werden.

Der Abstand zwischen den Gabelhörnern beträgt 86,00÷86,46 mm.

Akzeptable Größe zwischen den Gabelhörnern ohne Re Montage - 88 mm.

Es wird empfohlen, die Gabel durch Auftragen und anschließende Bearbeitung zu reparieren.

Die Fehlausrichtung der Lagerzapfen der Kupplungsausrückgabel relativ zu ihrer gemeinsamen Achse beträgt bei einer Länge von 40 mm von den Enden nicht mehr als 0,02 mm.

Wenn die Fehlausrichtung größer als akzeptabel ist, sollte die Gabel gerade ausgerichtet werden.

Kupplungsausrückgabelflansch

Der Durchmesser des Lochs für die Gabel beträgt 25,06 ÷ 25,13 mm, der zulässige Durchmesser ohne Reparatur beträgt 25,2 mm.

Der Außendurchmesser des Flansches beträgt -41,95-42,00 mm, ohne Reparatur zulässig - 41,90 mm.

Wenn der Außendurchmesser des Flansches über das zulässige Maß hinaus abgenutzt ist, sollte der Flansch ersetzt werden.

Kupplungsgabelhebel

Der Durchmesser des Lochs in der Hebelbuchse für den Drückerstift beträgt 12,29 ÷ 12,40 mm.

Wenn die Buchsenbohrung bis zu 12,6 mm abgenutzt ist, sollte sie ersetzt werden.

Wenn das Gewinde im Loch für die Klemmschraube zur Befestigung des Gabelarms beschädigt ist, empfiehlt es sich, das Loch zu schweißen, ein neues zu bohren und das Gewinde abzuschneiden.