Die Anordnung der Antriebszahnräder des Motormechanismus, die bei einer Motorreparatur restauriert oder ausgetauscht werden, ist in Abb. 1 dargestellt.

Abb. 1. Zahnräder: 1 - Antriebszahnräder der Ölpumpe; 2 - Zwischenzahnräder der Ölpumpe; 3 - Kurbelwellenzahnräder; 4 - Nockenwellenzahnräder; 5 - Antriebsritzel der Kraftstoffpumpe; 6 - Lüfterzahnrad; 7 - Abtriebsrad des Kraftstoffpumpenantriebs

Der Zustand der Laufflächen der Zahnräder wird durch Sichtprüfung geprüft.

Zahnräder mit Kontaktzerstörung (Pitting), Verschleiß in Form von Riefen, Spänen, Rissen, Graten und Kerben müssen ausgetauscht werden.

Mängelfreie Zahnräder werden im spielfreien Eingriff mit einem Kontrollzahnrad (Standardzahnrad) mit einer Zahndicke entlang des Teilkreisbogens von 3,927 mm auf Einhaltung der zulässigen Parameter (Tabelle 1) geprüft.

Da alle Zahnräder paarweise montiert und eingelaufen werden, wird von einer Demontage abgeraten.

Sollten nach der Prüfung auf spielfreien Eingriff einige Zahnräder aussortiert werden und die Vollständigkeit nicht mehr gegeben ist, muss das Zahnradpaar entlang der Kontaktfläche der Zähne montiert werden.

Die Kontaktfläche sollte sich in der Mitte des Zahns befinden und mindestens 40 % seiner Länge und 45 % seiner Breite einnehmen. Höhe, da das Nockenwellenrad, das Zwischenrad des Ölpumpenantriebs und das Antriebsrad des Kraftstoffpumpenantriebs tonnenförmig sind.

Abb. 2. Lage der Kontaktfläche auf den Zahnrädern: (a) – korrekt; (b) - fehlerhaft

Bei einer nicht ordnungsgemäßen Reparatur müssen die Motorzahnräder bei Nichtbeachtung der Vollständigkeit auf Kontakt der Zähne mit dem Steuerzahnrad geprüft werden.

Jeder Satz Steuerzahnräder muss drei aufeinander abgestimmte Zahnräder enthalten, sodass die Kontaktfläche jedes Zahnrads mit einem anderen Zahnrad des Satzes 100 % der Länge bzw. 60 % der Zahnhöhe abdeckt.

Von den drei Steuerzahnrädern des Satzes darf nur eines als Arbeitszahnrad zur Prüfung der Motorzahnräder verwendet werden.

Das Arbeitszahnrad wird regelmäßig für die beiden anderen geprüft. Ist das letztere verschlissen, wird ein neues Steuerzahnrad hergestellt.

In diesem Fall muss die Kontaktfläche neuer Motorzahnräder im Eingriff mit dem Steuerzahnrad mindestens 80 % der Länge und 55 % der Zahnhöhe betragen, bei gebrauchten Zahnrädern mindestens 70 % der Länge und 45 % der Höhe. Zahn.

Eine Reduzierung der Zahnkontaktfläche in der Höhe um bis zu 30 % ist zulässig, sofern sie sich im Teilkreisbereich befindet.

Bei Zahnrädern mit tonnenförmigen Zähnen ist ein Kontakt entlang der Länge von bis zu 40 % zulässig.

Die korrekte Kontaktposition auf der Zahnoberfläche des neuen Zahnrads ist in Abb. 2, a dargestellt.

Kantenkontakte am Zahnschenkel, gegabelter Kontakt (Abb. 2, b) und wandernder Kontakt (Abb. 2, c) sind nicht zulässig.

Zulässige Parameter von Motorgetrieben