Die Reibbeläge der Trommeloberfläche sowie die Buchsen und Hälse der Spreiznocken und die Achsen der Bremsbacken unterliegen bei Betriebsbremsen dem größten Verschleiß.

Die Demontage der Vorderradbremse wird im Artikel „Reparatur der Vorderachse und der Spurstangen“ beschrieben.

Die Belagdicke sollte mindestens 7 mm betragen, mit einem Belagspiel von 1 mm zum Steuerflansch bzw. Nietkopf. Die Belagoberfläche darf keine Risse, Absplitterungen oder Absplitterungen aufweisen.

Montieren Sie neue Beläge und vernieten Sie diese mit einer speziellen Vorrichtung an den Belägen, die einen festen Sitz des Belags auf der Belagoberfläche gewährleistet.

Der lokale Spalt zwischen Belag und Belag darf 0,1 mm nicht überschreiten.

Form und Abmessungen des Niets sowie die Abmessungen des Nietlochs im Belag sind in Abb. 1 dargestellt.

Abb. 1. Nieten- und Nietlochgrößen in Bremsbelägen

Das Nieten erfolgt von der Belagseite aus. Der Nietkopf sollte auf einem Dorn aufliegen, der die Form des Kopfes während des Nietens gewährleistet.

Das Nieten kann mit einem einfachen Werkzeug in einem Schraubstock erfolgen.

Nach dem Vernieten der Beläge müssen die mit den Belägen montierten Beläge paarweise am Außendurchmesser auf das Nennmaß bearbeitet werden, sofern die Trommel nicht auf das Reparaturmaß aufgebohrt wurde.

Wenn die Trommel auf ein Reparaturmaß aufgebohrt wurde, müssen die mit den Belägen montierten Beläge auf die gleiche Reparaturmaßnummer bearbeitet werden (siehe Tabelle).

Die Bearbeitung der Beläge erfolgt auf einer Drehbank mit einer speziellen Vorrichtung, die die korrekte Positionierung des Belagpaares gewährleistet.

Bei Fahrzeugen mit ABS erfolgt die Bearbeitung der Beläge an der Vorder- oder Hinterachse (Mittelachse) mit einer Maschine des Modells F - 306 von HUNGER (Deutschland) oder vergleichbar.

Das Bearbeitungsschema ist in Abb. 2 und 3 dargestellt. Als Bearbeitungsgrundlage dienen die Flächen A und B des Radnabenflansches bzw. des Nabenzapfens.

Vor der Bearbeitung der Bremsen ist der Rundlauf der Grundflächen zur Drehachse zu prüfen. Zulässiger Rundlauf:

  • – Flächen „A“: 0,2 mm;
  • – Flächen „B“: 0,1 mm.

Überschreitet der Rundlauf der Nabengrundflächen den zulässigen Wert, muss die Nabe ausgetauscht werden.

Die Bearbeitung der Beläge erfolgt wie folgt:

  • – Fixieren Sie den Einstellhebel mit einer Vorrichtung im Abstand G = 90 mm von der Passfläche des Bremszylinderhalters.
  • – Stellen Sie durch Drehen des Sechskants der Schneckenwelle des Einstellhebels das Maß „D“ zwischen den Achsmitten der Bremsbackenrollen auf 95 + 1,0 mm ein (Abb. 3).

Abb. 2. Diagramm zur Bremsbelagbearbeitung

  • – Den Zentrierflansch der Bearbeitungsmaschine auf dem Radnabenflansch montieren und befestigen, basierend auf den Flächen A und B.

Wenn der Radnabenzapfen als Basis verwendet wird, die Zentrierhülse der Maschine auf dem Zapfen montieren und befestigen.

Abb. 3. Bremsbelag-Bearbeitungsschema

  • – Bremsbeläge bearbeiten.

Der Einbau von Bremsbelägen mit Belägen aus unterschiedlichen Materialien in einen Bremsmechanismus (an einer Brücke, an einer Achse) ist nicht zulässig.

Der Verschleiß der Spreizgelenkhälse ist bis zu einem Durchmesser von 39,75 mm zulässig, der Spreizgelenkbuchsen bis zu einem Durchmesser von 40,10 mm.

Abb. 4. Nieten- und Nietlochmaße in den Bremsbacken der Hauptfeststellbremse

Sollten diese Flächen über die angegebenen Werte hinaus abgenutzt sein, werden die Zapfen geschweißt und auf einen Nenndurchmesser von (40–0,75) mm bearbeitet. Die Buchsen werden durch neue ersetzt.

Ein Verschleiß der Lagerzapfen der Backenachsen ist bis zu einem Durchmesser von 31,88 mm zulässig.

Montieren Sie die Betriebsbremse in umgekehrter Reihenfolge. Schmieren Sie die Achsen beim Einbau der Backen mit Litol-24-Fett.

Nach dem Einbau der Bremstrommel in das Fahrzeug ist deren Rundlauf relativ zur Drehachse zu prüfen. Dieser sollte 0,2 mm nicht überschreiten.

Überschreitet der Schlag den angegebenen Wert, muss die Bremstrommel ausgetauscht werden. Beim Einbau des Nachstellhebels die Verzahnung der Spreiznocke mit Litol-24- oder USSA-Fett schmieren. Bei Allradfahrzeugen mit Feststellbremse unterliegen auch die Bremsbeläge einem Verschleiß. Die Anforderungen an ihren Zustand sind dieselben wie für die Beläge der Betriebsbremsen. Die Unterschiede bestehen darin, dass die Trommel einen Durchmesser von 300 + 0,15 mm hat, die Beläge 100 - 1,0 mm breit sind und mit einem Durchmesser von 300 - 0,2 mm verarbeitet werden. Die Form des Niets, seine Abmessungen sowie die Abmessungen für den Niet im Belag sind in Abb. 4 dargestellt. Die Bremstrommel wird nach der Verarbeitung im Werk statisch ausgewuchtet. Die zulässige Unwucht beträgt maximal 50 g/cm.

Die Bohrungen am Trommelflansch sind maximal 6 mm tief und haben einen Mindestabstand von 20 mm.

Nennmaß:

  • - Innendurchmesser der Bremstrommel: 420+0,75 mm;
  • - Außendurchmesser der Bremsbacken mit Belägen: 420-0,57 mm

Erstes Reparaturmaß:

  • - Innendurchmesser der Bremstrommel: 421+0,75 mm;
  • - Außendurchmesser der Bremsbacken mit Belägen: 421-0,57  mm

Zweite Reparatur Größe:

  • - Innendurchmesser der Bremstrommel: 422+0,75 mm;
  • - Außendurchmesser der Bremsbacken mit Belägen: 422-0,57 mm

Dritte Reparaturgröße:

  • - Innendurchmesser der Bremstrommel: 423+0,75 mm;
  • - Außendurchmesser der Bremsbacken mit Belägen: 423-0,57 mm